Wurde hier "de lege artis" vorgegangen?
Was ist der tatsächliche Stand in der österreichischen SCHULMEDIZIN?
Wie verhält es sich in Österreich bei der Kranken- und Behindertenpflege wirklich?
Wir werden diese Fragen klären!
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Details Wir als Techniker, versuchen immer alles so darzustellen, dass auch komplexe Dinge verstanden werden können. So haben wir aus unserer Sicht, gegenständlichen Fall in ein praktisches Beispiel transformiert. (Auf Symbol klicken!)
Aufgenommen einige Wochen vor Einlieferung in das ALLGEMEINE KRANKENHAUS der Stadt LINZ
Zustandsinformation ca. 3 Wochen nach der Einlieferung in das ALLGEMEINE KRANKENHAUS der Stadt LINZ
Nach nunmehr 1 1/2 Jahren sind folgende Fragen noch immer unbeantwortet:
1) Wo war der diensthabende Arzt, Herr Dr. Rainer Hubmann zu dem Zeitpunkt, in dem Frau Rosemarie Weber ins Koma fiel?
2) Was hat die diensthabende Krankenschwester, Frau Iris Duscher, als sie von Frau Rosemarie Weber gerufen wurde getan um das Leben von Frau Weber zu retten?
3) Was hat die diensthabende Turnusärztin, Frau Dr. Bettina Smejkal beigetragen, um das Leben der Frau Rosemarie Weber zu retten?
4) Was hat die derzeit im "KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN SCHWESTERN" beschäftigte Frau Dr. Sarah Schnepf mit diesem Fall zu tun?
Vorabzug des Gerichtsurteils
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UNSER WUNSCH:
Wir wollen Frau Rosemarie Weber
mit entsprechendem Personal zuhause pflegen!!!!!
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in Bearbeitung!!!
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GERICHTSAKTEN
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FESTSTELLUNG (Stand 22.11.2007): Dr. Rainer Hubmann, Dr. Gerhard Ransmayr, Dr. Bettina Smejkal und SW Iris Duscher
  arbeiten im ALLGEMEINEN KRANKENHAUS DER STADT LINZ!
aktuelle Information
Artikel aus den OÖ Nachrichten
Artikel aus der KRONENZEITUNG
 
Bundespräsident von Österreich

Der "Teflon" Bundeskanzler
NOCH-Bundeskanzler ???

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Bundespräsident
Neue Generation ...
TEFLON - Sozialist ?
Jetzt Bundeskanzler!

Zur Zeit
Gesundheits-Minister

Die zurückgetretene
Parteiobmann-Stellv.
L-Hauptmann Stellv.
IST schon WEG !!!
         
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Viele Gespräche ohne Ergebnisse
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Unser INTERNET - Papierkorb
Bürgermeister von WIEN
Bürgermeister von LINZ
Vize-Bgm.
Neuer
Ärztekammerpräsident
Unser INTERNET-
PAPIERKORB
(Ausgedientes & Verlorenes)

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NEUESTE INFORMATIONEN
Stand: 2015-03-15
Fragen, die jeden interessieren
Faktor INTERNET
       
Dieser Fall ist für das ALLGEMEINE KRANKENHAUS DER STADT LINZ so banal, dass es bis jetzt noch keine Konsequenzen gezogen hat !

 

Sehr geehrte Kunden!

So wie in unseren Bausätzen, wir immer bemüht waren und sind, optimale Technik und Transparenz an den Kunden weiterzugeben, werden wir dies auch im Fall unserer Chefin Frau Rosemarie Weber durchziehen.

Diese Internetseite ist nicht zur Beschimpfung des AKH - Linz (Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz) installiert worden, sondern dient als Informationsquelle für alle unsere Kunden und soll alle unsere Kunden wachsam machen, dass niemand in eine solche Lage gerät und sich dann hilflos den Einschüchterungen der Rechtsexperten beugen muss.

Die Rechtsvertretung des AKH - Linz hat uns nämlich, bei Veröffentlichung des Falles Rosemarie Weber, eine Klage in Aussicht gestellt, was uns aber nicht beeindruckt. Ein Krankheitsverlauf mit Komaausgang steht unserer Meinung nach in keinem Verhältnis zu einer Kreditschädigungsklage.

Unsere Homepage ist eine extrem gut besuchte Homepage (alle Schulen in Österreich und Deutschland kennen uns) und so glauben wir, dass wir einen Teil der Bevölkerung auch erreichen. Jedes einzelne Menschenleben, das wir auf Grund unserer Informationen retten können, ist uns ein Ansporn, diese Informationsseite noch zu verbessern. Unseren Kunden, denen noch hilfreiche Zusatzinformationen einfallen, steht unsere E-Mailadresse jederzeit zur Verfügung. Tippen Sie einfach auf "BESTELLUNG", ändern Sie den Betreff auf "KRANKENHAUS" und schreiben Sie mit dem zur Verfügung stehenden Editor. (Oder direkt an unsere E-Mail-Adresse: office@electronicum.at) (Oder Telefon: 0676 33 19 163)

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer und den Ort bekannt. Wenn Sie "VERTRAULICH" an den Anfang stellen, dann garantieren wir (die Garantie sieht so aus, dass Sie unsere Verschwiegenheit mit dem Beichtgeheimnis eines Pfarrers vergleichen können), dass die Informationen in keinster Weise mit Ihnen in Verbindung gebracht werden können.

In der Beilage sehen Sie einen Zeitungsausschnitt, der unsere Situation zum Teil darstellt, aber die haarsträubenden Gegebenheiten (z.B. Anruf vom AKH – Linz, man will Frau Rosemarie Weber sprechen, weil sich ein Untersuchungstermin geändert hat …… Frau Rosemarie Weber lag zu diesem Zeitpunkt schon einige Tage im Koma und dies im selben Krankenhaus ….. usw.) wurden aus Gründen einer damit möglichen Vorverurteilung einstweilen noch zurückbehalten.

 

  ALLGEMEINE RATSCHLÄGE, DIE IM ERNSTFALL IHR ÜBERLEBEN IN EINEM KRANKENHAUS SICHERN KÖNNEN:

(Diese Ratschläge basieren so auf unserem Fall, dass wir nie Überlebenspunkte ausgearbeitet und in das Internet gestellt hätten, würden wir nicht glauben, dass man tatsächlich andere Personen vor Schaden bewahren könne. Vor größerem Schaden können wir nicht schreiben, da es sich im vorliegenden Falle mit Sicherheit bereits um den so genannten Supergau handelt. Von einer Lungenentzündung zum Wachkoma, ein wirklicher Alptraum.)

1.

Sollten Sie in ein Krankenhaus kommen und läuft dort schon bei Beginn alles schief, dann zögern Sie nicht das Krankenhaus zu wechseln. Denken Sie an einen Ausspruch des wohl berühmtesten österreichischen Fußballtrainers MAX MERKEL;
" wenn man bei einem Fußballspiel nach 15 Minuten nichts zu sehen bekommen hat, dann kann man getrost nach Hause gehen, denn dann wird man die restlichen 75 Minuten auch nichts sehen."

2.

Kontrollieren Sie selbst, ob Sie in der richtigen Abteilung liegen.

3.

Legen Sie sich nie in ein Einzelzimmer. In einem Einzelzimmer haben Sie niemanden den Sie um Hilfe schicken können, wenn das Krankenhauspersonal gerade keine Zeit für Sie hat. Und tritt ein Unglücksfall auf, dann haben Ihre Hinterbliebenen nur die Endversion des Krankenhauses zur Verfügung.
Eine einfache Binsenweisheit sollte jedem klar sein, "je mehr Personen im Krankenzimmer sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand erste Hilfe leisten kann".

4.

Machen Sie sich gleich nach der Zimmer- und Bettzuteilung schlau, wo der "Herzalarm" ausgelöst werden kann und wie der "Herzalarm" ausgelöst wird. Für jeden Unfug hat der Gesetzgeber Vorschriften, nur für den wichtigsten "Knopf" gibt es keine.

5.

Informieren Sie Ihre Zimmerkollegen, wie der "Herzalarm" ausgelöst wird. Bitten Sie Ihre Zimmerkollegen, diesen Alarm auszulösen, wenn Ihnen etwas suspekt vorkommt. Experimente, durch in Ausbildung befindlicher Personen, können Ihnen das Leben kosten. Glaubt ein Zimmerkollege, dass das Krankenhauspersonal den Überblick verloren hat, dann soll er sofort den Herzalarm auslösen. Man kann dann damit rechnen, dass die Auslösung des "Herzalarms" ein Spezialistenteam in Ihr Zimmer bringt, das weiß was es zu tun hat.

Hat man den "Herzalarm" aus Ängstlichkeit voreilig ausgelöst, wird man sich Belehrungen gefallen lassen müssen, aber diese kosten kein Leben.

6.

Im Normalfall werden Sie von einer Krankenanstalt niemals eine Garantie bekommen. Manchmal wird aber doch in einem Gespräch etwas garantiert. Mündliche Garantien sind nichts wert. Lassen Sie sich von niemandem durch große Sprüche beeindrucken. Eine Garantie muss schriftlich fixiert werden und das zum Ausdruck bringen, was zu geschehen hat, wenn etwas nicht nach Plan gelaufen ist.

Das Wort "GARANTIE" ohne die nachfolgenden Maßnahmen ist absolut wertlos. Was hilft es Ihnen, wenn die zu Beginn groß angekündigte Garantie letzt endlich nur eine Entschuldigung zur Folge hat. Ihre „Behandler“ könnten alles Versprochene plötzlich vergessen haben.

7. Glauben Sie nicht alles, was Ihnen erzählt wird. Auch Ärzte können irren. Manche malen bunt und manche malen schwarz.
8.

Sehen Sie zu, dass Sie nicht zwischen rivalisierenden Krankenhausgruppierungen geraten. (Abteilung gegen Abteilung oder Pflegepersonal gegen Ärzte .... sogar Putzpersonal kann gefährlich werden.)

9.

Glauben Sie nie, dass man Sie besser behandelt, wenn Sie sich in einem Krankenhaus alles gefallen lassen. Gutheit wird sofort als Schwäche ausgelegt und Sie sind bald die Person, mit der man alles machen kann.
Denken Sie an den Spruch "Gutheit ist Dummheit".

10. Sollte ein Angehöriger unter mysteriösen Umständen in einem Krankenhaus umkommen, lassen Sie eine Obduktion möglichst in einem ausländischen Krankenhaus durchführen.
 
 

ALLGEMEINE PUNKTE:

   
1. In Österreich hat man nicht die so genannte Redefreiheit. Redefreiheit hat man aber nur dort, wo niemand es hört oder nur so lange, wie es einem "Stärkeren" passt.
2.

Es gibt keine direkte Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit.

3.

In Österreich sind zwar die Richter unabhängig, aber Rechtsexperten können jede Sachlage verkomplizieren, verdrehen, anders beleuchten, sodass am Schluss eines Prozesses nicht das Ergebnis herauskommt, das sich jeder vernünftige Bürger in Österreich vorgestellt hätte.

4.

Gutachten können alles aussagen. Hat man genügend Geld zur Verfügung, dann lässt man Spezialisten die Sachlage so durchleuchten, bis mehr oder minder das gewünschte Ergebnis, fundiert auf wissenschaftlichen Abhandlungen, dabei herauskommt.

5. Um dem österreichischen Bürger das Gefühl einer Unterstützungsmöglichkeit zu geben, haben die Politiker den Patientenanwalt geschaffen. Der Name klingt zwar so, als hätte man in dieser Institution eine Stütze, ist aber nicht immer auf das Wohl des Patienten ausgerichtet. Zuerst wird die Sache, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass sie sich selbst erledigen wird, zu langsam angegangen und am Ende kommt man drauf, dass diese Institution sowieso überfordert ist und außerdem nur über ein winziges Budget verfügt. Möglich, dass der Patientenanwalt bei belanglosen Fällen hilfreich sein kann, nicht aber bei komplexen und teuren Fällen. Er hat keine anwaltlichen Befugnisse (keine Vertretung vor Gericht) und blockiert den Verlauf insofern, als der Gesetzgeber noch eine Klausel eingebracht hat, die aussagt, dass der Patientenanwalt nicht parallel zu einem selbst bestellten Anwalt tätig sein kann.
6. Lassen Sie es nicht zu, dass Sie kriminell werden. Auch von offiziellen Institutionen wird man zu kriminellen Handlungen aufgefordert. Das Anstellen von ausländischen Pflegerinnen kann vom österreichischen Gesetz her bestraft werden. Oft wird man dann auch noch zu einer Arbeitszeitüberschreitung ermuntert. Von manchen Stellen wird dies als „Grauzone“ bezeichnet und somit verharmlost. Die Strafe werden aber Sie bekommen, da die „Einsager“ plötzlich alles vergessen haben werden. Da diese Stellen, die von Ihnen kriminelle Handlungen verlangen, aber nicht als dumm zu bezeichnen sind, wird man diese rechtsbrecherischen Anstiftungen nur mündlich und nicht schriftlich an Sie herantragen.
   
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