FRAGEN
die jeden Österreicher interessieren könnten; bzw. die jeden Österreicher interessieren, wenn Angehörige in einem österreichischen Krankenhaus während einer Behandlung plötzlich ins Koma fallen.
 
1) Muss der Verabreichung einer Scherzmittelinfusion eine ausreichende Untersuchung vorausgehen?
Muss der Patient, nach der Verabreichung eines solchen Schmerzmittels, noch zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben oder kann er sofort nach Hause entlassen werden?

2)

Warum werden vom Arzneihersteller Warnungen ausgegeben? Zum Beispiel, dass ein Medikament die Atmung beeinträchtigen kann.
Zusätzliche Information vom Fall "Rosemarie Weber"
3) Warum gibt der Medikamenthersteller eine sorgfältige Überwachung des Patienten vor?
Zusätzliche Information vom Fall "Rosemarie Weber"
4) Sollte ein Patient mit beidseitiger Lungenentzündung, einer Sepsis, hohem Fieber und einem schlechten Gesamtzustand auf eine überwachte Station verlegt werden?
Zusätzliche Information vom Fall "Rosemarie Weber"
5) BLUTGASWERTE
5.1) Was ist zu tun, wenn der Patient auf Grund der schlechten Blutgaswerte in eine Situation kommt, wie sie nur Spitzensportler ohne Sauerstoffflasche am Mount Everest erleben. Und das ohne Training, sondern mit einer doppelseitigen Lungenentzündung, einer Sepsis und extremen Fieberschüben (Früh 40,3°C Abend 37°C)!
Zusätzliche Information vom Fall "Rosemarie Weber"
5.2)

Was ist zu tun, bei einer drastischen Verschlechterung der Blutgaswerte?

5.3) Sollten die Werte noch einmal gemessen werden?
5.4) Sollte man Sauerstoff verabreichen und kontrollieren, ob sich die Werte verbessern?
5.5) Sollte man den Patienten in eine Intensivstation verlegen?
6) Sind die Angestellten eines Krankenhauses verpflichtet, „Erste Hilfe“ zu leisten?
7) Muss die Krankengeschichte bzw. Krankenakte vom Krankenhaus lückenlos geführt werden?
8.0) HERZALARM
8.1) Wann ist Herzalarm auszulösen?
8.2) Ist bei der Aktivierung des Herzalarms eine bestimmte Abfolge einzuhalten?
Kann zum Beispiel die Abfolge so vorgegeben werden?

BEISPIEL:

- Patientin braucht Hilfe.
- Patientin oder Zimmerkollegin läutet und fordert Hilfe an.
- Schwester begibt sich zur Patientin.
- Schwester überzeugt sich, ob Patientin wirklich Hilfe braucht.
- Schwester verständigt den Turnusarzt.
- Turnusarzt begibt sich zur Patientin.
- Turnusarzt überzeugt sich, ob Patientin tatsächlich Hilfe benötigt.
- Turnusarzt verständigt den diensthabenden Oberarzt.
- Oberarzt sucht die Patientin auf.
- Oberarzt überzeugt sich, dass die Patientin Hilfe braucht.
- Und nun darf der Oberarzt den Herzalarm auslösen.
8.3)

Gibt es allgemein gültige Richtlinien für die Ausstattung eines Herzalarmteams?

8.4)

Gibt es einen technischen Standard für den Herzalarm?

8.5)

Gibt es überhaupt eine Institution, die daran interessiert ist, allfällige Unklarheiten bezüglich Herzalarms zu beseitigen?

9.0) Qualitätssicherung  
9.1) Fast jede unbedeutende Kleinfirma verfügt über ein Qualitätssicherungssystem. Existiert so etwas Im ALLGEMEINEN KRANKENHAUS der STADT LINZ auch?  
9.2) Wer hat zertifiziert?  
9.3) Was ist der Sinn einer eventuellen Zertifizierung?  
9.4) Wer übernimmt die Verantwortung, wenn man sich an ein solches Sytem nicht hält?  
9.5) Was hat dieses System festgestellt?  
9.6) Wer wurde informiert?  
9.7) Was sind die Konsequenzen?......  
9.8) Ist die Zertifizierung eventuell nur eine Täuschung des an der Nase herumgeführten Steuerzahlers?  
9.9) Der Frau Exminister ist so etwas bekannt aber ihr Wissen hilft uns auch nicht weiter!
10) Wer garantiert in Österreich, dass man in einem Krankenhaus von qualifiziertem Personal behandelt wird?
Details
11.0) Wie kann es geschehen, dass Teile einer Krankenakte in einem Krankenhaus verschwinden oder gar nicht angefertigt werden?
Auf Grund der fehlenden Dokumentation bleiben wichtige Fragen für uns unbeantwortet.
Wenn das Krankenhaus keine aufschlussbringenden Unterlagen uns zur Verfügung stellen kann, wird sich das Krankenhaus und das Krankenhauspersonal auch Fragen gefallen lassen müssen.
 
11.1) Wo war der diensthabende Arzt, Herr
Dr. Rainer Hubmann
zu dem Zeitpunkt, in dem Frau Rosemarie Weber ins Koma fiel?
 
11.2) Was hat die diensthabende Krankenschwester, Frau
Iris Duscher,
als sie von Frau Rosemarie Weber gerufen wurde getan um das Leben von Frau Weber zu retten?
 
11.3) Was hat die diensthabende Turnusärztin, Frau
Dr. Bettina Smejkal
beigetragen, um das Leben der Frau Rosemarie Weber zu retten?
 
11.4) Warum hat möglicherweise nur die Zimmernachbarin von Frau Rosemarie Weber den Ernst der Lage richtig erkannt?  
   
   
Der nun stattfindende Prozess (Richter Staatsanwalt und Gutachter) soll alle diese Fragen klären.
 

Wir werden diese und alle anderen Punkte im Auge behalten und die Öffentlichkeit dahingehend informieren, dass jedem die Möglichkeit gegeben sein wird, zu verhindern, dass auch er, aus "ungeklärten Gründen," plötzlich in einem Krankenhaus ins Koma verfällt.

   
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